Mammographie-Screening wird kassenpflichtig

Bezahlt meine Krankenkasse mein Mammographie-Screening?

Frauen über 50 können alle zwei Jahre auf Kosten der Krankenkasse eine Mammographie durchführen lassen SOFERN der Wohnkanton am Screening Programm teilnimmt https://www.swisscancerscreening.ch/de/angebote-in-ihrem-kanton. In den Kantonen ohne Screening Programm bezahlt die Krankenkasse die Untersuchung nur, falls eine ärztliche Verordnung aufgrund eines Befundes vorliegt.

Für Frauen unter 50 bleibt es bei der bisherigen Regelung. Hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten maximal einer vorsorglichen Mammographie pro Jahr, wenn Brustkrebs bei der Mutter, der Schwester oder der Tochter der Patientin aufgetreten ist. Die Anordnung des Arztes allein genügt nicht.

Art. 12d Abs. 1 Bst.d
Die Versicherung übernimmt die Kosten für folgende Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten bei bestimmten Risikogruppen unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Bei Frauen mit mässig oder stark erhöhtem familiären Brustkrebsrisiko oder mit vergleichbarem individuellem Risiko. Risikoeinstufung gemäss BAG Referenzdokument «Risikoabschätzung» (Stand 02/2015). Voraussetzung für die Einstufung in die Kategorie «stark erhöhtes Risiko» ist eine genetische Beratung nach Buchstaben f. Indikation. Häufigkeit und Untersuchungsmethode, risiko- und altersadaptiert gemäss BAG Referenzdokument «Überwachungsprotokoll» (Stand 01/2021). Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch vor der ersten Untersuchung, das dokumentiert werden muss.
  2. Indikationsstellung, Aufklärungs- und Beratungsgespräch sowie Durchführung der Überwachung und weitere Beratung und Abklärung bei auffälligen befunden durch ein zertifiziertes Brustzentrum, das die Anforderungen nach den «Qualitätskriterien für die Zertifizierung von Brustzentren» der Krebsliga Schweiz und der Schweizerischen Gesellschaft für Senologie vom Oktober 2015 nach den Empfehlungen «The requirements of a specialist Breast Centre» der European Society of Breast Cancer Specialists (EUSOMA), veröffentlicht am 19. August 2013, oder nach den Kriterien im «Erhebungsbogen Brustkrebszentren» der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie vom 14. Juli 2016, erfüllt.

Durchführung der bildgebenden Untersuchungen ist subsidiär auch durch Leistungserbringer möglich, die auf vertraglicher Basis mit einem zertifizierten Brustzentrum zusammenarbeiten.
Soll die Untersuchung in einem anderen Zentrum durchgeführt werden, so ist vorgängig die besondere Gutsprache des Versicherers einzuholen, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt.